Richtlinien für das Tauchen Griechenland 1. Tauchen mit geeigneter Ausrüstung ist überall in Griechenland erlaubt, außer in Bereichen, wo dies zum Schutz von Objekten von archäologischem oder
kulturellem Wert verboten ist. Jeder beim Tauchen entdeckte antike Gegenstand muß sofort der nächsten Hafenbehörde gemeldet werden. Es ist verboten, Gegenstände auf dem Meeresboden von archäologischem oder anderen Wert an die Oberfläche zu bringen bzw. zu verlagern. Ebenfalls verboten ist das
UnterwasserFotografieren und Filmen ohne Genehmigung der zuständigen Hafenbehörde, die mit Zustimmung des Amts für UnterwasserAltertümer des Kulturministeriums erteilt werden. 2. Mindestalter für Taucher sind 18 Jahre, insofern der Betreffende vollkommen gesund und ein sehr guter Schwimmer ist. Ab
14 Jahren ist Tauchen unter der Voraussetzung erlaubt, daß eine schriftliche Einwilligung des Erziehungeberechtigten vorliegt. Taucher aus dem Ausland müssen über offizielle Dokumente ihres Landes verfügen, aus denen hervorgeht, dass sie eine Taucherausbildung absolviert haben (TaucherdiplomTaucherausweis). 3.
Taucher aus dem Ausland müssen Tauchergerät und Pressluftflaschen bei der Einreise deklarieren. Voraussetzung für den Einsatz dieser Ausrüstung ist eine Genehmigung der Hafenbehörden. 4. In den Gebieten, die für Tauchen mit PreßluftTauchgerät freigegeben sind, darf von Sonnenaufgang bis untergang getaucht werden. Für Tauchen während der Nacht ist eine Sondererlaubnis der Hafenbehörde
erforderlich. |